Zündeln mit der Demokratie


Posen für die Pressefotografen                                              cc Lucia Trias 



Die Bilder, die am meisten Wirkung erzielen, sind die Bilder des Feuers, der Zerstörung und der Gewalt. Sie sind keinesfalls exemplarisch für den Widerstand gegen den G20 Gipfel, denn der friedliche Protest war bei über 70 angemeldeten und vielen unangemeldeten Demonstrationen die Norm. Nach den Regeln der medialen Aufmerksamkeitsökonomie überlagert der gewaltsame Protest der Wenigen, die von Tausenden aufgeworfenen und legitimen Einwände an der neoliberalen Politik. Daran ist nicht der schwarze Block Schuld. Unabhängig davon, wie man die Handlungen der Polizei und Demonstranten am Freitag- und Samstagabend einschätzt, sind es die Medien, die fast ausschließlich über Ausschreitungen berichten.

Trotzdem ist es wichtig auf die gewaltsamen Ereignisse und die darauf folgende Berichterstattung einzugehen. Es gibt nämlich einen Aspekt, der  im medialen Diskurs nicht vorkommt und der entscheidend für die Einordnung der Ausschreitungen in Hamburg ist: 

Der qualitative Unterschied zwischen Gewaltanwendung, die durch einen Bürger ausgeübt wird und der Gewalt, die der Staat durch seine Repräsentanten ausübt.


cc Lucia Trias



Der Staat ist bei seinem Handeln im Gegensatz zum Bürger unmittelbar an die Verfassung und somit an die Grundrechte gebunden. 

Verstößt ein Bürger gegen eine strafrechtliche Norm, dann kann der Staat, unter verschiedenen Voraussetzungen diesen Verstoß ahnden und den Bürger im Wege eines rechtsstaatlichen Verfahrens bestrafen. Dies sagt nichts über die moralische Schuld dieses Bürgers aus. So ist in Deutschland die friedliche Blockade einer befahrenen Straße eine Nötigung und somit strafbar. Die gleiche Aktionsform ist in anderen Ländern vollkommen legal und wird unter die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit gefasst. 



Gleichzeitig ist es wohl gesellschaftlicher Konsens, dass die Beschädigung von Eigentum auch im Rahmen einer Protestaktion verboten sein soll. Man kann jetzt noch darüber streiten, ob dies nur für die Inbrandsetzung von Autos oder auch schon für das Übermalen von Hakenkreuzen gilt. 


cc Lucia Trias


Für alle Gesetzesüberschreitungen des Bürgers gilt, dass sie üblicherweise weder das Staatsgefüge, noch die Demokratie gefährden. Nur dann, wenn die Taten von einer außerordentlichen Schwere sind oder in einer außerordentlichen Häufigkeit stattfinden, können Straftaten den Rechtsfrieden ernsthaft gefährden oder einen Staat an dem  Rande des Zusammenbruchs führen. 

Anders ist dies beim Staat. Jede nicht geahndete Überschreitung staatlicher Befugnis gegenüber seinen Bürgern stellt einen schweren Eingriff in die Grund- und Menschenrechte dar. Die Willkür eines solchen Einriffs macht es dem Bürger unmöglich, die staatliche Reaktion auf sein Handeln zu prognostizieren. Damit, stellt jede dem Rechtsstaat zuwiderlaufende Handlung die Demokratie in Frage. Denn es wird gegen die fragile Grundnorm verstoßen, die Demokratie und Rechtsstaat erst ermöglicht: Dass der Staat sich selbst, in seiner faktische Übermacht gegenüber seinen Bürgern, durch dem Bürger garantierte Grundrechte begrenzt. 

Daher ist es falsch und demokratiefeindlich, wenn man nicht verhältnismäßige Polizeigewalt, mit dem gewalttätigen Ausschreitungen rund um die Gipfelproteste begründet. Es ist die Pflicht des Staates und aller seiner Organe, die Verfassung auch in den extremsten Situationen nicht zu brechen. Oder Andersherum: Es ist das jahrhundertelang erkämpfte Privileg des Bürgers, auch dann noch seine Menschenrechte zu behalten, wenn er massiv gegen das Gesetz verstößt.

Sowohl die Militarisierung der Polizei und der Einsatz von schwer bewaffneten Spezialeinheiten während des Gipfels, als auch die Verrohung des Diskurses im Nachhinein (Bezeichnung von Demonstranten als Terroristen und somit Umwandlung einer Protestaktion in einer Art Kriegseinsatz) sprechen dafür, dass die Exekutive, unter Duldung des Parlaments, die Grenze ihres verfassungsrechtlichen Handlungsspielraumes weiter ausdehnen will.
Die Zivilgesellschaft und die Medien, deren Presserechte vielfach während des Gipfels verletzt wurden, müssen dieser Tendenz entgegentreten, um die weitere Aushöhlung demokratischer Strukturen zu verhindern.  

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